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November 2024
Viele Kinder und Jugendliche, die nach Europa fliehen, haben keine gültigen Identitäts- oder Passdokumente, da diese vor oder während der Flucht verloren gingen oder einbehalten wurden. Zudem verfügt in einigen Regionen der Welt eine beträchtliche Anzahl von Personen gar nicht erst über Geburtsurkunden. Das Alter wird in diesen Fällen durch Jugendamtsmitarbeitende gem. § 42 f SGB VIII durch die “qualifizierte Inaugenscheinnahme” eingeschätzt. Im Zweifelsfall wird eine medizinische Untersuchung veranlasst.
Die Konsequenzen der Alterseinschätzung sind gravierend für Betroffene, wenn sie volljährig geschätzt werden.
Mögliche Konsequenzen:
- Umzug in die Gemeinschaftsunterkunft
- Keine Ansprechperson mehr beim Jugendamt
- Verteilung
- Aufenthaltsrechtliche Konsequenzen (Dublin, Familiennachzug)
….
Wie ist die rechtliche Situation?
Was kann man tun, wenn Jugendliche volljährig geschätzt werden?
Kann Hilfe für junge Volljährige eine Notfalllösung sein?
Diese Online-Schulung richtet sich an Berater*innen, Vormünder*innen und Rechtsanwält*innen bundesweit.