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November 2022
Etwa 15 Prozent der Menschen, die fliehen, haben laut Schätzungen eine Behinderung. Im Asylverfahren und der Versorgung von Asylsuchenden bleiben Behinderungen und daran gebundene besondere Bedarfe jedoch oft unentdeckt. Zwar gibt es Rechtsnormen wie die UN-Behindertenrechtskonvention oder die EU-Aufnahmerichtlinie, die Situation gestaltet sich dennoch oft schwierig und Geflüchtete mit Behinderung erhalten häufig nur einen minimalen Zugang zu Leistungen. Ohne professionelle oder ehrenamtliche Beratung bleibt der Zugang zu erforderlichen Leistungen oft verwehrt. Doch für eine adäquate Beratung und Unterstützung von Geflüchteten mit Behinderung ist Wissen an der Schnittstelle von Behindertenhilfe und Geflüchtetenhilfe von Nöten.
Die Fortbildung „Sozialleistungen und medizinische Versorgung für Personen mit Behinderung im Asylverfahren“ am 08. November gibt einen Überblick für Berater:innen über gesetzliche Regelungen bezüglich des Zugangs zu Sozialleistungen für Geflüchtete Menschen mit einer Behinderung. Welche Leistungen können erhalten werden? Wie ist der rechtliche Zugang zu diesen und wie werden sie beantragt?
- Inhaltliche Schwerpunkte der Fortbildung sind der rechtliche Zugang und Anspruch auf:
- Medizinische Versorgung und Hilfsmittel
- Alltagsunterstützung und Pflegeleistungen
- Bedarfsgerechten Wohnraum
- Schwerbehindertenausweis