Veranstaltungen
November 2022
Die Dublin-III-Verordnung regelt, welcher Mitgliedstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Sie spielt damit in der alltäglichen Beratungspraxis eine wichtige Rolle. Berater:innen bedürfen daher fachlicher Kenntnisse.
Die Grundlagen-Schulung „Geflüchtete im Dublin Verfahren: Was ist zu tun? Einführung in die Dublin-III-Verordnung“ “ richtet sich an Flüchtlingsberater:innen und Multiplikator:innen in der Arbeit mit Geflüchteten. Inhalte sind der Ablauf des Dublin-Verfahrens, die Zuständigkeitsprüfung, wichtige Fristen und der Umgang mit dem Dublin-Bescheid des BAMF. In einem zweiten Teil wird der Schwerpunkt auf den Grundlagen der Familienzusammenführung im Rahmen der Dublin-III-Verordnung liegen.
Inhaltliche Schwerpunkte der Fortbildung sind:
- Wie läuft ein Dublin-Verfahren ab und wie bestimmt sich die Zuständigkeit eines Mitglied-Staates?
- Welche Fristen sind zu beachten?
- Was steht im Dublin-Bescheid und was ist zu tun (Klage, Eilantrag, Rechtsbeistand) ?
- Was sind die Grundlagen der Familienzusammenführung im Rahmen der Dublin-III-Verordnung?