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November 2022
Gemeinschaftsunterbringung stellt eine große physische und psychische Belastung für Geflüchtete dar. Viele Asylsuchende leben über Jahre hinweg und auch nach Abschluss des Asylverfahrens in Gemeinschaftsunterkünften oder anderen nicht selbst gewählten Wohnformen. Der Aufenthalt in sogenannten Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung ist längst nicht mehr vorläufig. Die überwiegende Mehrheit der Menschen, die nach ihrer Ankunft in der Erstaufnahme in die Kommunen verteilt werden, sind in Brandenburg nach wie vor in Gemeinschaftsunterkünften oder Wohnverbünden untergebracht. Lediglich ein Drittel der kommunal untergebrachten Geflüchteten lebt in Übergangswohnungen. Laut Zahlen des Sozialministeriums rangiert Brandenburg mit 65 % zentraler Unterbringung nach wie vor auf dem vorletzten Platz im Bundesvergleich.
Teilhabe durch selbstbestimmtes Wohnen ist ein wichtiger Schritt für ein gesundes Ankommen in Brandenburg. Rechtliche, behördliche und wohnungspolitische Hürden erschweren Geflüchteten jedoch ihren Weg dorthin.