Aktuelles

Hier finden Sie aktuelle Information, neue Publikationen und Hinweise zu Integrations- und Migrationsthemen sowie zur Prävention von Vorurteilen, Diskriminierung und Rassismus.

 

26.04.2017

Urteil VGH Mannheim: Rechtsbehelfsbelehrungen bei abgelehnten Asylbescheiden des BAMF sind häufig "unrichtig"

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat in einem Urteil vom 18. April 2017 (AZ.:A 9 S 333/17) entschieden, dass die Rechtsbehelfsbelehrungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), welche den ablehndenden Asylbescheiden beigefügt sind, regelmäßig "unrichtig" sind.

Die hat zur Folge, dass eine Klageerhebung nicht lediglich innerhalb einer Frist von einer Woche, sondern stattdessen innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Bescheids möglich ist (§ 58 Abs.2 VwGO). Die Formulierung des BAMF im Rahmen der Belehrung, die Klage müsse "in deutscher Sprache abgefasst sein", sei für die jeweiligen Beklagten irreführend und erschwere dessen Rechtsverfolgung.

Dieses Urteil hat jedoch ausschließlich Auswirkungen auf die Zulässigkeit der Klage. Die Entscheidung in der Sache wird dadurch nicht berührt.