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28.06.2016

BAMF sucht Träger für die berufsbezogene Deutschsprachförderung

Der Bund möchte weitere Sprachschulen als Träger für die berufsbezogene Deutschsprachförderung gewinnen. Interessierte Träger können bis zum 29. Juli 2016 den Antrag auf Zulassung zur Durchführung von Basismodulen gemäß § 12 Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einreichen. Förderschwerpunkt ist die Vermittlung von berufsbezogenen Deutschsprachkenntnissen. Der Sprachunterricht soll insbesondere zur Entwicklung von Kompetenzen beitragen, die im Berufsleben allgemein von Nutzen sind wie z.B. die Kommunikationsfähigkeit am Arbeitsplatz, gegebenenfalls der Erwerb von spezifischem Fachvokabular und grammatischen Strukturen sowie die Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, die es den Teilnehmenden ermöglichen, sich sprachlichen Veränderungen in der Arbeitswelt erfolgreich zu stellen. Die Bewertungskriterien für die Anträge auf Zulassung sind hier abrufbar. Weitere Informationen sowie den Aufruf des BAMF finden Sie hier.