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Kritik: DIMR lehnt Einordnung als sichere Herkunftsstaaten ab
Der Innenausschuss stimmte mit Koalitionsmehrheit für den Entwurf der Bundesregierung zur Einstufung Algeriens, Marokkos und Tunesiens als sichere Herkunftsstaaten. Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) lehnt diese Einordnung ab. Nach Auffassung des DIMR suggeriere die Einstufung der Länder als sichere Herkunftsstaaten, dass eine Asylanerkennung grundsätzlich ausgeschlossen sei. Dabei müsse der Asylanspruch immer individuell geprüft werden, denn die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention gewähren zum Schutz vor schweren Menschenrechtsverletzungen das Recht zum Zugang zu einem Asylverfahren. Ebenfalls kritisiert wird, dass die menschenrechtliche Situation in allen drei
Staaten zu wenig Berücksichtigung gefunden habe. Das DIMR spricht von "schwerwiegenden menschenrechtlichen Defiziten" in Algerien, Marokko und Tunesien.
Finden Sie hier die ausführliche Pressemitteilung sowie die Stellungnahme des DIMR.