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04.08.2017

Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht

Am 29. Juni 2017 ist das "Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" in Kraft getreten. Insbesondere wurden die Regeln für sogenannte Gefährder deutlich verschärft. So sieht das Gesetz leichtere Voraussetzung für die Abschiebehaft und die Verpflichtung zum Tragen einer elektronischen Fußfessel vor. 

Neben einer Ausweitung der Befugnisse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei der Feststellung der Identität, können die Bundesländer die Asylsuchenden zum Aufenthalt in den Erstaufnahmeeinrichtungen von bis zu 24 Monaten verpflichten.

Daneben werden die Anreize für freiwillige Ausreisen gestärkt.

Das neue Gesetz wird von einer Vielzahl von Akteurinnen und Akteuren, etwa den Kirchen, dem Deutschen Anwaltsverein oder den Wohlfahrtsverbänden, deutlich kritisiert. PRO ASYL stellt neben einer eigenen Stellungnahme zu dem Gesetz eine Liste mit weiteren Stellungsnahmen zur Verfügung.

Das gesamte Gesetz finden Sie hier.