Veranstaltungen
Dezember 2019
1. Unverletzlichkeit der Wohnung – Dr. Hendrik Cremer, Deutsches Institut für Menschenrechte
Menschen, die in Deutschland Asyl suchen, leben häufig über lange Zeiträume – mitunter über mehrere Jahre – in Gemeinschaftsunterkünften. In diesen Einrichtungen verbringen die Erwachsenen und Kinder viel Zeit; sie wohnen, essen und schlafen auf wenig Raum. Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften bedingt tiefe Eingriffe in die Privat- und Intimsphäre der Bewohner*innen. Regelmäßig berichten Bewohner*innen, dass ihre Wohn- und Schlafräume durch Dritte betreten oder gar durchsucht werden. Nahezu ebenso regelmäßig berichten Bewohner*innen, dass Besucher*innen oder gar ihnen selbst Zutritts- oder Hausverbote erteilt werden.
Der Vortrag beleuchtet, inwiefern diese Praxis mit dem Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 Grundgesetz vereinbar ist. Zudem erläutert er die verfassungsrechtlichen Anforderungen, an denen Hausordnungen für Gemeinschaftsunterkünfte zu messen sind. Im Anschluss an den Vortrag erhalten die Teilnehmer*innen die Möglichkeit zu Rückfragen und zur Diskussion.
2. Gebühren der Unterbringung – Muzaffer Öztürkyilmaz, Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Sofern Asylsuchende oder anerkannte Flüchtlinge (noch) in Gemeinschaftsunterkünften wohnen (müssen) und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten, sind sie verpflichtet, die Gebühren der Unterbringung selbst zu tragen. Dabei werden sie teilweise mit horrenden Gebührenforderungen der Kommunen konfrontiert. So sollen Geflüchtete etwa bis zu 700 € monatlich für einen Schlafplatz in einem 35m2 Zimmer zahlen, das sie sich mit mehreren Personen teilen. Zahlungsforderungen, die in privatrechtlichen Mietverhältnissen als „Wucher“ zu werten sind, sollen in Form von öffentlich – rechtlichen Gebührenforderung rechtmäßig sein. Andere Kommunen wiederum haben die Gebühren für die Unterbringung in Flüchtlingsgemeinschaftsunterkünften auf einen Maximalbetrag gedeckelt. Der Vortrag vermittelt einen Überblick zum Gebührenrecht, vergleicht die Gebührensatzungen verschiedener Kommunen miteinander und bietet den Teilnehmer*innen ausreichend Gelegenheit, um juristische und politische Handlungsstrategien zur Problemlösung zu diskutieren.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an alle Gremien und Behörden, die für Ausgestaltung von Hausordnungen und Gebührensatzungen zuständig sind sowie an Mitarbeiter*innen von Gemeinschaftsunterkünften, aber auch an andere haupt- oder ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit Tätige.