Entscheidungen
Mit dem Handbuch soll die einfachgesetzliche Rechtslage für den Zugang zu zentralen Lebens- und Versorgungsbereichen von Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität skizziert werden. Nach einer kurzen Situationsanalyse folgen Handlungsvorschläge sowie ein Adressverzeichnis von Organisationen, Vereinen und Initiativen, die Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität unterstützen.EuGH: Dublin-III-Verordnung gilt auch bei außergewöhnlich hoher Zahl internationaler SchutzsuchenderDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Urteil (AZ C-490/16, C-646/16) entschieden, dass die europäischen Zuständigkeitsregelungen für Asylverfahren, also das Dublin III-Verfahren, auch während der Ankunft einer außergewöhnlich hohen Zahl internationaler Schutzsuchender aus Drittstaaten gilt. Das Ersteinreiseland ist zuständig; eine Aufnahme im Wege der Eintrittsklausel stets möglich I Juli 2017Der EuGH hat mit Urteil vom 06.09.2017 (AZ: C-643/15 und C-647/15) entschieden, dass der Beschluss des Rates der EU zur Umsiedlung von geflüchteten Personen aus Griechenland und Italien in die anderen Mitgliedsstaaten der EU rechtmäßig war. Die Festlegung eines festen Verteilungsschlüssels zur Umverteilung und eine Aufnahme der Flüchtlinge auch durch die Slowakei und Ungarn ist somit begründet.Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit einem Urteil vom 27. Juni 2017 (AZ. 2 LB 117/17) entschieden, dass ein Schutzsuchender, der bereits subsidiärer Schutz erhalten hat, keine zusätzliche Flüchtlingsanerkennung begehren kann.