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09.12.2016

Anerkennungszuschuss für das Anerkennungsverfahren von ausländischen Berufsabschlüssen

Seit Dezember 2016 besteht für Personen mit fehlenden finanziellen Mitteln, die Möglichkeit einen Anerkennungszuschuss für die im Ausland erworbene berufliche Qualifizierung geltend zu machen. Im kostenpflichtige Anerkennungsverfahren wird geprüft, ob eine Berufsqualifikation aus dem Ausland mit einem deutschen Referenzberuf gleichwertig ist. Um Menschen ohne die erforderlichen Mittel die Überprüfung zu ermöglichen, können sie bundesweit einen Anerkennungszuschuss beantragen.