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04.10.2016

Arbeitshilfe zu den neuen Wohnsitzregelungen für Flüchtlinge

Der Paritätische Gesamtverband e.V. hat eine Handreichung zu den im Zuge des neuen Integrationsgesetzes entstandenen Wohnsitzregelungen für Geflüchtete veröffentlicht. § 12a AufenthG sieht die gesetzliche Pflicht für den Asylbewerber vor, sich in dem Bundesland, in dem er zur Durchführung seines Asylverfahrens zugewiesen wurde, einen Wohnsitz zu suchen. Die Bundesländer können zudem eine ortsbezogene Wohnsitzauflage anordnen. Die Arbeitshilfe soll Unsicherheiten bei dem Umgang mit der neuen Regelung beseitigen. Im Rahmen der Handreichung werden die gesetzlichen Regelungen erläutert, Besonderheiten aufgezeigt und auf einzelne Probleme hingewiesen.