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22.09.2017

Hinweise zur Pflicht der Asylantragstellung durch die Jugendämter

Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) e.V. hat eine Arbeitshilfe mit Hinweisen zur Asylantragstellung durch die Jugenämter veröffentlicht.

Seit Inkrafttreten des "Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" sind in der Praxis aufgrund der Ergänzung des § 42 Abs.2 Satz 5 SGB VIII große Unsicherheiten hinsichtlich der Anwendung und den Konsequenzen für die Jugendämter entstanden. Nach der Gesetzänderungen sind Jugendämter während der Inobhutnahme von unbegleiteten Minderjährigen in bestimmten Fällen verpflichtet, unverzüglich einen Asylantrag zu stellen.

Mithilfe der Handreichung soll Unsicherheiten vorgebeugt und ein entscheidender Beitrag für eine einheitliche Rechtsanwendung geleitet werden.

Die gesamte Arbeitshilfe finden Sie hier.