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29.04.2016

Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten

Der Innenausschuss stimmte am 27. April 2016 mit der Koalitionsmehrheit für den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Einstufung Algeriens, Marokkos und Tunesiens als sichere Herkunftsstaaten. Asylverfahren würden hierdruch beschleunigt, weil die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten dazu führe, dass unbegründete Asylanträge von Angehörigen der drei Staaten schneller bearbeitet werden könnten. Allerdings könnten auch weiterhin individuelle Verfolgungsgründe vorgebracht werden.

 

Die ausführliche Pressemitteilung des Deutschen Bundestages finden Sie hier.