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Leitfaden der GEW Bayern zu Abschiebungen aus Schulen und Betrieben

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern hat in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Hubert Heinhold (München) einen Leitfaden* erstellen lassen, der Beschäftigten im Bildungsbereich erläutert, welche Rechte und Pflichten sie im Falle einer Abschiebung von Personen aus ihren Einrichtungen haben.

 

 

„Mit dem Leitfaden wollen wir allen Kolleginnen und Kollegen in den verschiedenen Bildungseinrichtungen, also Schulen, Hochschulen, sozialpädagogischen Einrichtungen usw., nützliche Informationen zur Verfügung stellen“, so der Vorsitzende der GEW Bayern, Anton Salzbrunn. Die Grundaussage des Leitfadens ist, dass nach Bundesaufenthaltsgesetz keine Auskunftspflicht gegenüber der Polizei besteht. „Keine Kollegin und kein Kollege muss der Polizei mitteilen, an welchem Ort sich eine geflüchtete Person aktuell befindet“, so Anton Salzbrunn weiter.

 

Der Leitfaden ist hier zu finden.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.