Projekt “Jugendhilfe macht’s möglich?!”

Seit 2014 arbeitet der Bundesfachverband umF zur Situation von begleiteten geflüchteten Minderjährigen. Wir freuen uns, in diesem Zusammenhang auf das Projekt „Jugendhilfe macht’s möglich?! Rechte junger Geflüchteter und ihrer Familien stärken“ hinzuweisen.

Im Rahmen des Projektes legen wir den Fokus auf die Verbesserung der Entwicklungs-, Integrations- und Teilhabechancen von begleiteten geflüchteten Minderjährigen, die mit ihren Familien in Deutschland leben. Um der Schlechterstellung gegenüber anderen Kindern und Jugendlichen entgegenzuwirken, werden in partizipativen Prozessen begleitete Minderjährige selbst, ihre Eltern und die sie unterstützenden Fachkräfte an der Schnittstelle Jugendhilfe – Flüchtlingssozialarbeit unterstützt. Im Vordergrund unseres Vorhabens steht der Abbau von Zugangshürden zu Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe für begleitete Minderjährige und ihre Eltern. Hierzu werden praxisbezogene Materialien erstellt, Handlungsoptionen und Qualifizierungsmöglichkeiten für Fachkräfte erarbeitet, die Vernetzung an der Schnittstelle Jugendhilfe – Flüchtlingssozialarbeit gestärkt sowie Entscheidungsträger/innen in Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft für die Bedarfe von begleiteten Minderjährigen sensibilisiert.

Projektzeitraum ist 11/2018 – 10/2020.

Das Projekt wird gefördert von der Aktion Mensch und der EKD.

Material

Junge Geflüchtete, die gemeinsam mit ihren Familien nach Deutschland gekommen sind, finden in dieser Broschüre wichtige Informationen zu ihrer ersten Zeit in Deutschland:

Welche Rechte haben Jugendliche in Deutschland und wie kann man diese durchsetzen? Was ist Diskriminierung und was kann man dagegen tun? Welche Perspektiven und Möglichkeiten gibt es für Schule, Ausbildung, Studium und Beruf? Wo und wie können junge Geflüchtete und ihre Familien Unterstützung, Hilfe und Beratung finden? Welche Perspektiven gibt es für den Aufenthalt und die Familienzusammenführung? Und was ist, wenn jemand aus der Familie krank wird?

(Juli 2018)

Für begleitete minderjährige Geflüchtete mit gewöhnlichem Aufenthalt besteht ein umfänglicher Anspruch auf Jugendhilfeleistungen, sofern die Leistung im Interesse des Kindes erforderlich ist. Dennoch erhält ein Großteil der geflüchteten Kinder und Jugendlichen, die in Begleitung ihrer Eltern oder anderer Personensorgeberechtigter nach Deutschland einreisen, während der Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften keine Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Da hier ein großer Handlungsbedarf besteht, hat der Arbeitskreis kritische Soziale Arbeit mit Unterstützung des Bundesfachverband umF einen Handlungsleitfaden hierzu erarbeitet.

(November 2018)